Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen: Ein bürgernahes Hochwasserschutzkonzept

Die Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen hat ein umfassendes Hochwasserschutz und -vorsorgekonzept erarbeitet. Dieses resultiert aus einer detaillierten Analyse der örtlichen Hochwassergefährdung basierend auf einer Fließweg- und Senkenanalyse, Ortsbegehungen und der Einbeziehung lokalen Wissens. Der zentrale Bestandteil des Konzepts ist ein Katalog, der Maßnahmen in unterschiedlichen Handlungsfeldern sowohl für die Gemeinde als auch für Bürger*innen enthält. Bürger*innen werden bei der Umsetzung der Maßnahmen durch Informations- und Beratungsformate unterstützt.

Bachlauf des Simmerbachs in Wohnhausnähe

Bachlauf des Simmerbachs

Simmerbach in der VG Simmern-Rheinböllen

Simmerbach in der VG Simmern-Rheinböllen

Bachlauf des Simmerbachs innerhorts

Bachlauf innerorts

Bachlauf des Simmerbachs innerorts (2)

Bachlauf innerhorts

Themenfeld
Bevölkerungsschutz und Gesundheit
Partizipation, Bildung
Stadtplanung
Überflutung
Name der Gebietskörperschaft / Einrichtung
Verbandsgemeinde
Bundesland
Rheinland-Pfalz

Ziele und Aktivitäten

Motivation

Die Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen hat, mit dem Wissen, dass Hochwasserereignisse im Grunde überall auftreten können und diese kaum vorhersagbar sind, bereits im Jahr 2013 mit der Erarbeitung eines Hochwasserschutz- und Hochwasservorsorgekonzepts begonnen. Die Lage der Gemeinde auf der Hunsruckhöhe am Simmerbach, einem vermeintlich kleinen, unproblematischen Gewässer, wurde gerade bei Starkregenereignissen durchaus als Gefahr eingeschätzt. Durch die hohe Betroffenheit der Verbandsgemeinde bei den Sturzflutereignissen im Mai und Juni 2016 wurde diese Befürchtung bestätigt. Daraufhin wurde das Hochwassermanagement nochmals erweitert. 

Ein zentrales Ziel bei der Erarbeitung des Konzepts war die Aufklärung der Bevölkerung, um diese zu befähigen, auch selbst Hochwasservorsorgemaßnahmen umzusetzen und so die Vulnerabilität in der Gemeinde zu senken. 

Spezifikation

Die Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen entwickelte in den vergangenen Jahren ein umfassendes Hochwasserschutz- und Hochwasservorsorgekonzept. Das Konzept befasst sich mit Hochwassern durch kleinere Gewässer (Hochwasser III. Ordnung). Es bildet damit die Grundlage für die Anpassung technischer und sozialer Infrastrukturen in der Verbandsgemeinde.

Zunächst wurden ab 2014 die grundlegenden Informationen zur Hochwassersituation in den einzelnen Ortsgemeinden gesammelt und vorhandene Dokumente, Karten und Informationsmaterialien ausgewertet. Zudem erfolgte eine 5x5m-Fließweg- und Senkenanalyse im gesamten Gemeindebereich, wodurch potenzielle Gefahrenbereiche bei Starkregenereignissen identifiziert wurden. Auf Basis dieser Analysen wurden Orts- und Gewässerbegehungen in den Ortsgemeinden durch Expert*innen, Mitarbeiter*innen der Verbandsgemeinde und lokalen Wissensträger*innen (wie bspw. Mitglieder*innen der Feuerwehr oder Vereinen) im Sommer 2015 als weitere zentrale Informationsquelle genutzt. Diese Begehungen hatten zum Ziel, vor Ort gefährliche und v. a. auch besonders gefährdete Orte im Falle einer Sturzflut zu identifizieren und damit detailliertere Informationen zu erlangen, als sie mit der reinen Fließweg- und Senkenanalyse möglich wären. Diese Orte wurden fotografisch festgehalten. 

Die Ergebnisse dieser Begehungen wurden in der Folge in Bürger*innenversammlungen vorgestellt. Dabei lag der Fokus nicht darauf, eine allumfassende Sammlung der gefährdeten Orte vorzustellen, sondern vielmehr eine allgemeine Sensibilisierung zu erreichen und einen Mehrwert für alle Bürger*innen zu schaffen. So wurde Bürger*innen mit Modellen erläutert, wie es bei Starkregen in der Verbandsgemeinde zu Hochwasser kommen kann. Nach den Bürger*innenversammlungen im Jahr 2016 fanden weitere Workshops und Informationsveranstaltungen statt, bei den die Bürger*innen Ihre Ideen und Bedenken einbringen konnten. 

So entstand in der Zusammenarbeit mit den Bürger*innen ein auf die Hochwassersituation angepasster Maßnahmenkatalog für die Verbandsgemeinde Simmern. Mit dem Maßnahmenkatalog werden folgende Kernziele verfolgt: 

  • Grundsätzlich die Verklausung des Simmerbachs, d.h. der teilweise oder vollständige Verschluss eines Fließgewässerquerschnittes infolge angeschwemmten Treibgutes oder Totholzes bei starken Regenfällen, zu vermeiden. 
  • Innerorts die Abflussleistung zu erhalten, Durchlässe freizuhalten und lokale Objekte zu schützen 
  • Außerorts die Gewässer naturnah umzugestalten, Retentionsräume zu schaffen und Treibholz zurückzuhalten

Der Maßnahmenkatalog wurde dabei in sieben zentrale Handlungsfelder unterteilt: 

  • Flächenvorsorge
  • natürlicher Wasserrückhalt 
  • Bauvorsorge 
  • Risikovorsorge 
  • Verhaltensvorsorge 
  • Informationsvorsorge 
  • Optimierung Gefahrenabwehr und Katastrophenschutz.

Jedes Handlungsfeld beinhaltet Maßnahmen, die von unterschiedlichen Akteuren (d.h. der Gemeinde, Bürger*innen, Behörden oder bspw. Landwirten) in der Verbandsgemeinde umgesetzt werden sollten. Ferner gibt der Maßnahmenkatalog ein Zeitfenster zur Umsetzung der Maßnahmen an. 

Das Handlungsfeld zur Optimierung der Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes beinhaltet beispielsweise u. a. Maßnahmen wie die Anschaffung eines hochwassertauglichen Fahrzeugs, die frühzeitige Einbindung der Feuerwehr in die Bauleitplanung und die Überprüfung und Fortschreibung des Alarm- Einsatzplans für Hochwasser, die von der Gemeinde umgesetzt werden sollten. Außerdem wurde im Handlungsfeld der Informationsvorsorge die Einrichtung eines neuen Messpegels im Simmerbach für eine bessere Hochwasservorwarnung empfohlen. Zudem werden technische Hochwasserschutzmaßnahmen vorgestellt, die durch die Gemeinde vor Ort umgesetzt werden sollten. 

Im Handlungsfeld Risikovorsorge werden Bürger*innen dazu aufgefordert, sich über ihre finanzielle Absicherung im Hochwasserfall zu informieren. Gleichzeitig soll die Gemeinde Bürger*innen über ihre Sorgfaltspflicht und Versicherungsmöglichkeiten informieren. 

Ein weiteres Handlungsfeld, dass das Engagement der Bürger*innen einfordert, ist die Bauvorsorge. Hier sieht der Maßnahmenkatalog vor, dass Bürger*innen im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht selbst Objektschutz betreiben sollten. Um Bürger*innen beim privaten Hochwasserschutz zu unterstützen, bietet die Verbandsgemeinde für Interessierte eine Beratung durch örtliche Ingenieursbüros an. Diese Beratungen werden von der Gemeinde gefördert und der Eigenanteil beträgt lediglich 100 Euro. 

Anschließend an diese grundsätzlichen Maßnahmen, die alle Bürger*innen in der Verbandsgemeinde betreffen, enthält der Maßnahmenkatalog ortsspezifische Maßnahmen für die einzelnen Ortsgemeinden. Damit ermöglicht der Maßnahmenkatalog die Anpassung des Hochwasserschutzes an die örtlichen Begebenheiten und Gefährdungspotenziale. 

 

Kooperation und Vernetzung

Die Konzepterstellung in der Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen erfolgte in Zusammenarbeit mit der Ingenieurgesellschaft Dr. Siekmann + Partner mbH und dem Informations- und Beratungszentrum Hochwasservorsorge Rheinland-Pfalz. Letzteres bietet einen Leitfaden zur Erstellung eines Hochwasserschutzkonzepts an, nach dessen Vorbild das Hochwasserschutzkonzept für die Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen erstellt wurde. 

Erkenntnisse

Projektergebnisse

Durch die sorgfältige Vorbereitung des Hochwasserschutzkonzepts unter Einbeziehung und Sensibilisierung der Bürger*innen entstand ein umfassender Maßnahmenkatalog. Dieser dient nicht nur der Gemeinde, sondern auch den Bürger*innen als Handlungsgrundlage für den Hochwasserschutz. 

Viele der Maßnahmen befinden sich bereits in der Umsetzung. So werden in Tiefenbach/Riesweiler, Niederkumbd, Neuerkirch, Kümbdchen, Mengerschied und Simmern/Hsr bereits Hochwasserrückhaltemaßnahmen geplant. 

 

Herausforderungen

Auch bei einem so detaillierten Hochwasserschutzkonzept ist ein vollständiger Hochwasserschutz nicht möglich. Es besteht immer ein Restrisiko für Hochwasserereignisse, über das Bürger*innen informiert werden sollten. Auch der Maßnahmenkatalog ist nicht vollständig. So konnte eine Bewertung jedes einzelnen privaten Objekts im Rahmen der Ortsbegehungen nicht geleistet werden. Bürger*innen sind im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht nach wie vor dazu aufgerufen unter Einbezug von Expert*innen prüfen zu lassen, ob Anpassungsmaßnahmen an ihren Objekten notwendig sind. 

Im Auftrag des:

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