Förderberatung

Kommunen und soziale Einrichtungen können für die Entwicklung und Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen Fördermittel von Bund, Ländern und der EU erhalten. Zum für Sie passenden Förderprogramm beraten Sie gerne die Berater*innen des Zentrum KlimaAnpassung. Über unsere Beratungshotline stehen wir unter 030-39001 201 von Montag bis Freitag von 10:00 bis 15:00 Uhr für Sie zur Verfügung. Natürlich können Sie uns mit Ihren Anfragen auch über eine E-Mail an beratung@zentrum-klimaanpassung.de erreichen.

In unserer Datenbank zu Fördermöglichkeiten für Klimaanpassung können Sie selbst nach passenden Förderungen suchen. Die Datenbank enthält Informationen zu Fördermöglichkeiten für die Umsetzung von Klimaanpassung auf lokaler Ebene und umfasst Förderprogramme verschiedener Ebenen (EU, Bund, Länder). 

Förderungen des Bundesumweltministeriums

Förderung für Kommunen

Städte, Landkreise und Gemeinden erhalten über die Deutsche Anpassungsstrategie Fördermittel aus dem Programm Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel. Gefördert wird die Erstellung und Umsetzung kommunaler Klimaanpassungskonzepte ...

Städte, Landkreise und Gemeinden erhalten über die Deutsche Anpassungsstrategie Fördermittel aus dem Programm Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel. Gefördert wird die Erstellung und Umsetzung kommunaler Klimaanpassungskonzepte durch Klimaanpassungsmanager*innen (Förderschwerpunkt A) sowie innovative Modellprojekte für die Klimawandelanpassung (Förderschwerpunkt B). In letzterem sind neben Kommunen weitere Akteure wie kommunale Unternehmen, Bildungsträger und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Verbände, Vereine und Stiftungen antragsberechtigt. Weitere Informationen zum Förderprogramm erhalten Sie auf der Website des Projektträgers Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG).

Mit dem Förderprogramm Auen können Kommunen, Vereine, Verbände und andere beim Bundesamt für Naturschutz Fördermittel beantragen, um die Auen entlang der Bundeswasserstraßen als Zentren der biologischen Vielfalt und Achsen des Biotopverbundes naturnah zu entwickeln. Nähere Informationen zum Förderprogramm erhalten Sie auf der Website des Projektträgers BfN.

Mit der Richtlinie zur Förderung von kommunalen Modellvorhaben zur Umsetzung der ökologischen Nachhaltigkeitsziele in Strukturwandelregionen (KoMoNa) werden Kommunen und andere Akteure in Strukturwandelregionen bei der Verwirklichung ökologischer Nachhaltigkeitsziele und dem Einstieg in einen langfristig umweltverträglichen Entwicklungspfad im Sinne der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) unterstützt. Das Skizzenfenster der zweiten KoMoNa-Förderrunde ist geschlossen. Die eingereichten Skizzen befinden sich zurzeit in der Begutachtung. Nähere Informationen zum Förderprogramm erhalten Sie auf der Website des Projektträgers Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG).

Im Rahmen des Aktionsprogrammes Natürlicher Klimaschutz in ländlichen Kommunen (ANK-LK) unterstützt das Bundesumweltministerium Kommunen bei der Umsetzung von Maßnahmen des Natürlichen Klimaschutzes. Als Zielsetzung gilt die Verbesserung des allgemeinen Zustandes der Ökosysteme und die Stärkung ihrer Klimaschutzleistung. Gefördert werden u. a. investive Maßnahmen zur biodiversitätsfördernden Begrünung, Flächen- und Gewässerrenaturierung sowie Retentions- und Bodenentsiegelungsvorhaben. Weitere Informationen finden Sie auf der Programmwebsite.

Förderungen für soziale Einrichtungen

Das Förderprogramm "Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen" hat eine Laufzeit von 2020 bis 2023 und ein Volumen von 150 Millionen Euro ...

Die drei Dürre-Sommer der Jahre 2018 - 2020 und die Starkregen- und Hochwasserereignisse in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und weiteren Teilen Deutschlands im Sommer 2021 haben uns die spürbaren Folgen des Klimawandels deutlich vor Augen geführt. Krankenhäuser, Pflege- und Altenheime oder Kitas leiden besonders stark unter den Folgen der klimatischen Veränderung. Das BMUV-Förderprogramm "Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen" unterstützt soziale Einrichtungen dabei, sich gegen die Folgen des Klimawandels wie Hitze, Starkregen oder Hochwasser zu wappnen.

Das Förderprogramm "Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen" hat eine Laufzeit von 2020 bis 2023 und ein Volumen von 150 Millionen Euro.  Das erste Förderfenster war bis zum 15. Dezember 2020 geöffnet und von großer Resonanz gezeichnet. Die im Rahmen des ersten Förderfensters eingegangenen Anträge binden allerdings einen Großteil des derzeit zur Verfügung stehenden Programmvolumens. Ob und wann ein zweites Förderfenster geöffnet werden kann, steht damit in Abhängigkeit zu den laufenden Haushaltsaufstellungsverfahren und der daraus resultierenden Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln. Vor diesem Hintergrund  werden nähere Informationen erst nach Abschluss der Haushaltsverhandlungen folgen können. Nichtsdestotrotz können Sie sich bei Interesse auf der Internetseite der Projektträgerin, der ZUG gGmbH, registrieren lassen, um über neue Entwicklungen im Rahmen des Förderprogramms informiert zu werden.

Das Flottenaustauschprogramm "Sozial & Mobil" hilft unter anderem Seniorenheimen, mobilen Pflegediensten oder Kindertagesstätten dabei, ihre Flotte auf Elektromobilität umzustellen und somit aktiv Klimaschutz zu betreiben. Nähere Informationen zum Förderprogramm „Sozial & Mobil“ erhalten Sie auf der Website des Projektträgers VDI/VDE-IT

Weitere Förderungprogramme des Bundesumweltministeriums

Im Umweltinnovationsprogramm werden Demonstrationsvorhaben in großtechnischem Maßstab in Deutschland gefördert, die erstmalig aufzeigen, in welcher Weise fortschrittliche Verfahren zur Vermeidung oder Verminderung von Umweltbelastungen genutzt und kombiniert werden können. Nähere Informationen zum Förderprogramm erhalten Sie unter: https://www.umweltinnovationsprogramm.de/foerderinformationen

Die Förderrichtlinie Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege fördert Vorhaben, die innovative Konzepte und Maßnahmen des Naturschutzes beispielhaft in der Praxis erproben und weiterentwickeln sollen. Nähere Informationen zum Förderprogramm erhalten Sie auf der Website des Projektträgers BfN.

Wir informieren Sie an dieser Stelle, über unseren Newsletter über die Öffnung der neuen Förderfenster.

Weitere Förderprogramme des Bundes

Bundesprogramm Biologische Vielfalt

Das Bundesprogramm Biologische Vielfalt zielt mit dem Schwerpunkt "Stadtnatur" zum einen auf die Erhöhung des Anteils an naturnahen, arten- und strukturreichen Grün- und Freiflächen im Siedlungsbereich, und zum anderen auf die Verbesserung der biodiversitätsfördernden Durchgrünung von Städten und Gemeinden durch ein ökologisches Grünflächenmanagement. Nähere Informationen auf der Programmwebsite vom Bundesamt für Naturschutz.

Klimaangepasstes Waldmanagement

Mit dem Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement fördert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft den Erhalt, die Entwicklung und die Bewirtschaftung von Wäldern, die an den Klimawandel angepasst sind, damit sie in der Lage sind, neben der CO2-Bindung auch alle anderen Ökosystemleistungen zu erfüllen. Nähere Informationen finden Sie auf der Programmwebseite.

Bundesprogramm Blaues Band Deutschland

Das Bundesprogramm Blaues Band Deutschland ist eine gemeinsame Initiative des Bundesverkehrs- und Bundesumweltministeriums und zielt darauf ab, entlang der Bundeswasserstraßen und ihren Auen einen Biotopverbund von nationaler Bedeutung aufzubauen und natürliche Überschwemmungsflächen wiederherzustellen. Informationen zum zugehörigen „Förderprogramm Auen“ finden Sie auf der Programmwebsite des Bundesamtes für Naturschutz.

Förderprogramm Energetische Stadtsanierung

Das Förderprogramm Energetische Stadtsanierung fördert Maß­nahmen, mit denen Kommunen die Energieeffizienz im Quartier erhöhen können. Ebenso können Fragen zur Anpassung (Hinweise zur Förderung von Grüner Infrastruktur) wie auch zum Klimaschutz und anderen Querschnittsthemen wie Barrierefreiheit oder Digitalisierung behandelt werden. Nähere Informationen finden Sie auf der Website des Förderprogramms Energetische Stadtsanierung.

Bundesförderung für effiziente Gebäude

Das Ziel der Bundesförderung für effiziente Gebäude ist es, Investitionen anzustoßen, mit denen die Energieeffizienz und der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte in Gebäuden in Deutschland gesteigert und die CO2-Emissionen des Gebäudesektors in Deutschland gesenkt werden. Neben diesen klimaschutzrelevanten Zielen werden aber auch einige Maßnahmen der Klimaanpassung gefördert. Hierzu gehört u.a. sommerlicher Wärmeschutz sowie Maßnahmen zum Schutz vor Wetter- bzw. Klimaextremen. Informationen zu förderfähigen Maßnahmen sind diesem Infoblatt zu entnehmen, Näheres zum Programm finden Sie auf der Seite des BAFA.

Förderprogramme der Bundesländer

Auch zahlreiche Bundesländer haben Förderprogramme zur Klimaanpassung aufgesetzt, die Kommunen und soziale Einrichtungen nutzen können.

Eine ausgezeichnete Übersicht zu den Förderprogrammen der Bundesländer bietet das Umweltbundesamt. Hier kann nach Bundesländern und Sektoren der Anpassung gefiltert und das passende Förderprogramm gefunden werden. Weiter Informationen auf der Webseite des Umweltbundesamtes. Ein übersichtliches Kompendium zu den Förderprogrammen der Bundesländer bietet auch die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

Baden-Württemberg

Mit dem Landesförderprogramm KLIMOPASS werden in Baden-Württemberg Kommunen sowie kleine und mittlere Unternehmen bei dem Einstieg in die Anpassung an den Klimawandel und bei der Umsetzung konkreter Anpassungsmaßnahmen unterstützt. Weitere Informationen finden Sie auf der Programmseite der L-Bank.

Bayern

Das Land Bayern fördert die Vorbereitung und Umsetzung von Vorhaben zur Bewältigung der Folgen des Klimawandels mit den Förderrichtlinien Kommunaler Klimaschutz (KommKlimaFöR). Förderfähig sind unter anderem die Erstellung, Erweiterung und Aktualisierung eines kommunalen Klimaanpassungskonzeptes, die Umsetzung von sich daraus ergebenden Projekten sowie die Durchführung von öffentlichkeitswirksamer Begleitung. Nähere Informationen sind auf der Website des Bayerischen Landesamtes für Umwelt zu finden.

Berlin

GründachPLUS ist ein Förderangebot für Dach- und Fassadenbegrünung des Landes Berlins und hat Gebäudebegrünungen auf Bestandsimmobilien in bestimmten Stadtgebieten zum Gegenstand. Gefördert werden auch Vorhaben, die die Anlage eines Biodiversitätsgründachs oder eine Kombination mit einer Solaranlage planen. Weitere Informationen finden Sie auf der Programmseite der Investitionsbank Berlin.

Brandenburg

Mit dem Förderprogramm Landschaftswasserhaushalt und naturnahe Gewässerentwicklung werden im Land Brandenburg unter anderem Maßnahmen zur Stärkung des Wasserrückhalts in der Landschaft sowie zur Verbesserung des Abflussvermögens von Gewässern gefördert. Nähere Informationen finden Sie auf der Programmwebsite der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).

Bremen

Das Förderprogramm Entsiegelung von Flächen des Landes Bremen zielt auf eine dezentrale Rückhaltung von Niederschlagswasser. Gefördert wird die Entsiegelung von versiegelten Flächen und deren Umwandlung in unversiegelte oder wasserdurchlässig befestigte Flächen (Teilentsiegelung bzw. Belagsänderung). Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bremer Umwelt Beratung.

Das Land unterstützt Gebäudeeigentümer*innen und Verwalter*innen mit dem Förderprogramm Begrünung von Dächern dabei, bei Neubauten Dachbegrünungen anzulegen oder vorhandene Dächer mit extensiver oder intensiver Begrünung nachzurüsten. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bremer Umwelt Beratung.

Hamburg

Gebäudebegrünung wird in Hamburg in verschiedenen Dimensionen gefördert, sowohl die vertikale Begrünung an der Fassade, als auch die horizontale Dachbegrünung ist förderfähig. Ebenso wird die Kombination Extensivbegrünungen mit solarer Energiegewinnung mit Beteiligungen bei den Kosten für die Befestigung der Anlage unterstützt. Nähere Informationen finden Sie auf der Programmseite der Hamburgischen Investitions- und Förderbank.

Hessen

Mit der Richtlinie zur Förderung von kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekten sowie von kommunalen Informationsinitiativen unterstützt das Land Hessen Kommunen und fördert engagierte Klimaschutzprojekte und Projekte, die sich der Anpassung an den Klimawandel widmen. Weitere Informationen finden Sie auf der Programmseite der WIBank.

Ziel der Extremwetterrichtlinie-Wald ist, die Folgen von Extremwetterereignissen zu bewältigen und durch Waldschutzmaßnahmen zukünftige Schäden zu verhindern. Die förderfähigen Maßnahmen dienen auch der Wiederherstellung standortgerechter und klimaangepasster Waldbestände auf den geschädigten Flächen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Regierungspräsidiums Darmstadt.

Mecklenburg-Vorpommern

Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert mit dem Programm Förderung nachhaltiger wasserwirtschaftlicher Vorhaben (WasserFörL M-V) investive und konzeptionelle Projekte zur nachhaltigen Entwicklung von Gewässern und deren Ufer- und Niederungsbereichen. Zudem können auch Vorhaben des Hochwasser-, Küsten- und Grundwasserschutzes bezuschusst werden. Weitere Informationen können Sie der Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz entnehmen.

Niedersachsen

Das neue Programm Wassermanagement unterstützt Vorhaben zur strategischen Neuausrichtung und des klimafolgenorientierten Ausbaus von Infrastrukturen der Wasserversorgung und -nutzung. Ziel ist es, den nachhaltigen Schutz und die nachhaltige Bewirtschaftung des Wasserdargebots zur Anpassung an den Klimawandel im Land Niedersachsen zu fördern. Weitere Informationen finden Sie auf der Programmseite der NBANK.

Nordrhein-Westfalen

Die Richtlinie über die Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen extremer Wetterereignisse ist ein Unterstützungsangebot des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Schadensbewältigung im Wald und der Wiederbewaldung. Neben der Eindämmung und Bekämpfung des Borkenkäfers durch Aufarbeitung befallenen Holzes werden eine bestands- und bodenschonende Flächenräumung, die Aufarbeitung abgestorbener Nadelbäume und die nachfolgende Wiederaufforstung gefördert. Weitere Informationen finden Sie auf der Website von Wald und Holz NRW.

In Nordrhein-Westfalen können Kommunen, Kreise sowie kommunale Unternehmen eine Förderung durch das Programm NRW.BANK.Kommunal Invest – Klimaschutz für Investitionen in die Klimawandelanpassung und den klimagerechten Städtebau beantragen. Mögliche förderfähige Maßnahmen können beispielsweise Baumpflanzungen, Dach- und Fassadenbegrünungen oder auch Regenrückhaltevorrichtungen sein. Nähere Informationen sind dazu auf der Seite der NRW.BANK zu finden.

Rheinland-Pfalz

Die Förderrichtlinien der Wasserwirtschaftsverwaltung (FöRiWWV) Rheinland-Pfalz unterstützen Kommunen bei den Aufgaben der Gewässerentwicklung und des Hochwasserschutzes. Gefördert werden u.a. örtliche Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepte und deren Umsetzung, Errichtung und Umgestaltung von öffentlichen Hochwasserschutzanlagen, Stauanlagen zur Hochwasserrückhaltung sowie Maßnahmen zur Beseitigung von Schäden durch außergewöhnliche Wetterereignisse an Gewässern und Anlagen. Im Wasserportal Rheinland Pfalz finden Sie weitere Informationen zu den Richtlinien.

Das Kommunale Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) stellt den rheinland-pfälzischen Verbandsgemeinden, Städten und Landkreisen unbürokratisch eine einwohnerbezogene Pauschalförderung für Klimaschutz- und -anpassungsvorhaben zur Verfügung. Der Katalog, aus dem die Kommunen passende Maßnahmen auswählen können, beinhaltet u. a. die Erstellung einer Klimarisikoanalyse, die Etablierung bzw. Erhöhung der Dürre-, Hitze- und Starkregenvorsorge (z.B. HAP, Entsiegelung, Begrünung, Regenwasserrückhalt) oder auch die Erarbeitung einer ganzheitlichen Anpassungsstrategie. Nähere Informationen finden Sie auf der Programmwebsite.

Saarland

Das Saarland unterstützt mittels der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen des Hochwasser- und Starkregenrisikomanagements (FRL-HWS) Vorhaben, die in hohem Maße den Belangen des kommunalen Hochwasser- und Starkregenrisikomanagements im Sinne einer wasserwirtschaftlichen Daseinsvorsorge dienen. Zuwendungen werden insbesondere für die Durchführung von Vorsorgekonzepten und Managementmaßnahmen gewährt. Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse, sowie Eigenbetriebe können eine Förderung für konzeptionelle und bauliche Maßnahmen, natürliche Personen für eine hochwassersichere Nachrüstung von Heizöltanks in Überschwemmungsgebieten und in weiteren Risikogebieten erhalten. Auf der Seite des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz Saarland finden Sie weitere Informationen.

Sachsen

Mit dem Förderprogramm Förderung von Maßnahmen zur privaten Hochwassereigenvorsorge finanziert das Land Sachsen anteilig Maßnahmen, die das Schadenspotenzial an Wohngebäuden bei Extremereignissen wie Hochwasser, Starkregen und Sturzfluten mindern. Diese können Gutachtenerstellungen oder projektumsetzende Vorhaben sein. Auf der Programmseite der Sächsischen Aufbaubank (SAB) finden Sie nähere Informationen.

Sachsen-Anhalt

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Kommunen bei Vorhaben zur Beseitigung oder Minderung von sowie Vorbeugung gegen klimawandelbedingte Vernässungen oder Erosion mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt.

Schleswig-Holstein

Zur Erhöhung der Sicherheit an den Schleswig-Holsteinischen Küsten sowie dem Schutz gegenüber Sturmfluten fördert das Land mit der Richtlinie zur Förderung von Küstenschutzmaßnahmen unter anderem den Neubau und die Verstärkung von Hochwasser- und Uferschutzwerken, Sandvorspülungen sowie bauliche Hochwasserschutzmaßnahmen an Gebäuden. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des MELUND.

Thüringen

Die Thüringer Aufbaubank bietet im Rahmen ihrer Richtlinie Klima-Invest – Klimaschutz- und Klimafolgenanpassungsmaßnahmen in Kommunen Förderung zur Klimaanpassung für Kommunen und soziale Einrichtungen in Thüringen an. Gefördert werden z. B. Klimaschutz- und Anpassungskonzepte, gebäudetechnische Investitionen, Schutz vor Schäden durch Starkniederschläge, Hitze, Dürre, Orkane, Investitionen in E-Mobilität, Personal für Klimaschutz- oder Energiemanagement und vieles mehr. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Thüringer Aufbaubank.

Förderprogramme der EU

Das EU-Förderprogramm LIFE (L'Instrument Financier pour l'Environnement) finanziert in den EU-Mitgliedstaaten Modellvorhaben in den Kernbereichen Umwelt-, Klima- und Naturschutz. Das Förderprogramm unterstützt konkrete Vorhaben aus vielen Bereichen wie Arten- und Biotopschutz, biologische Vielfalt, Boden, Wälder, Klimaschutz, Klimaanpassung, Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Energiewende, Luftqualität, Kreislaufwirtschaft, Ressourceneffizienz, Chemikalien, Lärm, Wasser und Abfall.

Beratung zur Förderung

Sie wissen nicht, welche Förderung für Ihre Anliegen die Richtige ist? Sie wissen nicht, an wen Sie sich für die Antragstellung wenden sollen? Dann kontaktieren Sie uns! Beratungshotline: 030 39001201

ZKA News

Wissensdatenbanken

Bildungsangebote

Die Datenbank bündelt Informationen zu Fort-/Bildungsangeboten zum Themenfeld Klimaanpassung.

Förderdatenbank

Die Datenbank enthält Informationen zu Fördermöglichkeiten für die Umsetzung von Klimaanpassung auf lokaler Ebene. Sie umfasst Förderprogramme verschiedener Ebenen (EU, Bund, Länder).

Praxisbeispiele

Wie und wo wird Klimaanpassung bereits umgesetzt? In der Datenbank sind Praxisbeispiele zusammengestellt und detailliert beschrieben.

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