Förderung von Stadtgrün- und Lärmminderungsmaßnahmen
Das Sächsischen Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) fördert Stadtgrün- und Lärmminderungsmaßnahmen. Demnach können gemeinnützige Organisationen und anerkannte Religionsgemeinschaften des Freistaates Sachsen mit mindestens 2.000 Einwohnern Zuschüsse für Stadtgrünmaßnahmen beantragen, sofern es sich um biodiversitätsfördernde Begrünung von Freiflächen sowie von Fassaden und Dächern handelt.
Die Anteilsfinanzierung beträgt 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Städte und Gemeinden des Freistaates Sachsen können sich über eine Anteilsfinanzierung von 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben freuen, wenn es sich um aktive Lärmminderungsmaßnahmen wie z.B. durch bauliche Veränderungen der Straße oder Abmarkierungen von Radwegen handelt. Die Zuwendungen für passive Lärmminderungsmaßnahmen, wie z.B. im Rahmen kommunaler Schallschutzprogramme Austausch von Fenstern an Wohngebäuden an besonders lärmbelasteten Straßen, können von den Gemeinden an die Eigentümer der Wohngebäude weitergeleitet werden. Weitere Informationen erhalten Interessierte hier.