04.07.2024

Zentrales Umsetzungsprogramm Klimaanpassung (ZUP) startet

Im April 2018 verabschiedeten das Land und die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven ihre Strategie zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Diese Strategie wird alle fünf Jahre aktualisiert und zielt darauf ab, die Widerstandsfähigkeit gegenüber Klimaveränderungen zu stärken und die Reaktionsfähigkeit der Stadtgemeinden sowie der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern. Das langfristige Ziel ist es, gute Lebens- und Arbeitsbedingungen zu schaffen und die Wettbewerbsfähigkeit der Region zu erhalten.

Vor diesem Hintergrund wurde das „Zentrale Umsetzungsprogramm Klimaanpassung“ (ZUP) ins Leben gerufen. Es fördert Projekte zur Anpassung an Klimawandelfolgen, Risikoprävention und Katastrophenresilienz im Sinne der Anpassungsstrategie. Das Programm wird teilweise aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) ko-finanziert.

Förderberechtigte:
- Juristische Personen des öffentlichen Rechts in Bremen, einschließlich staatlicher Hochschulen.
- Juristische Personen des Privatrechts sowie sonstige Organisationen und Sondervermögen des Landes und seiner Stadtgemeinden.
- Nichtwirtschaftliche und gemeinnützige Einrichtungen und Vereine mit Sitz in Bremen.

Förderung:
Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form einer Anteilfinanzierung oder Vollfinanzierung.

- Öffentliche Einrichtungen und deren Beteiligungen erhalten eine Vollfinanzierung.
- Gemeinnützige Einrichtungen und Vereine können eine Anteilfinanzierung von bis zu 95 % erhalten.

Förderfähige Maßnahmen:
- Nicht-investive Maßnahmen:
 - Ganzheitliche Konzepte, Strategien, Gutachten, Studien und Analysen.
 - Simulationen, Modellierungen, Fachkarten und Modellrechnungen.
 - Monitoring-, Frühwarn-, Auskunfts- und Informationssysteme.
 - Maßnahmen zur Reduktion von Informationsdefiziten und Umsetzungshemmnissen.

- Investive Maßnahmen:
 - Innovative ökosystembasierte Lösungen zur Klimaanpassung.
 - Anpassung und Verbesserung öffentlicher Infrastrukturen.
 - Maßnahmen zur klimaangepassten Verbesserung des städtischen Umfelds.
 - Herstellung und Verbesserung technischer Infrastrukturen.
 - Prototypen und pilotartige Maßnahmen zur Steigerung der Klimaresilienz.

Voraussetzungen:
- Sitz oder Betriebsstätte im Land Bremen.
- Projektbeginn erst nach Antragstellung und Genehmigung.
- Projekt im Einklang mit den Zielen der Anpassungsstrategie.
- Projekt geht über gesetzliche Anforderungen hinaus.
- Kein Rechtsanspruch auf Förderung.

Weitere Informationen und Antragstellung finden Sie hier.

Im Auftrag des:

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