Online-Sprechstunde zur novellierten DAS-Richtlinie - großer Zuspruch
An der Online-Sprechstunde des Zentrum KlimaAnpassung in Kooperation mit der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH vom 13. Oktober zum Thema „Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel (DAS)“ haben über 90 Interessierte aus dem gesamten Bundesgebiet teilgenommen.
Karin Zacharias-Langhans von der ZUG informierte über die Fördermöglichkeiten im Rahmen der Richtlinie, die sich in ihrer novellierten Fassung vermehrt an die Umsetzung von Klimaanpassung in Städten, Landkreisen und Gemeinden bzw. deren Verbünde richtet. Die teils sehr konkreten Fragen zeugten von einem großen Interesse an dem Programm und auch davon, dass sich viele der potenziellen Antragsteller ausführlich mit den Bedingungen der Richtlinie auseinander gesetzt haben.
Nachfragen kamen vor allem zum Förderschwerpunkt A, mit dem das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) den Einstieg in das kommunale Anpassungsmanagement unterstützt: Hier ist die Erstellung eines integrierten Klimaanpassungskonzepts inkl. der Personalstelle für ein Klimaanpassungsmanagement vorgesehen. Darauf aufbauend oder wenn bereits ein Konzept vorliegt, können ein Anschlussvorhaben, das heißt die Koordination des Umsetzungsprozesses durch den oder die Klimaanpassungsmanager*in für weitere drei Jahre, sowie die Umsetzung einer ausgewählten (d.h. investiven) Maßnahme beantragt werden. Beispiele für letztere ist die klimagerechte Umgestaltung des Rathauses oder die Entsiegelung und klimagerechte Neugestaltung eines Stadtplatzes.
Besonders interessierte u.a. die Antragstellung durch einen Landkreis, wenn er die Zuständigkeiten von angehörigen Kommunen mitbetrachtet. Dies ist in der Richtlinie wie auch die Antragstellung von kommunalen Verbünden erwünscht. Kommunen unter 5.000 Einwohner*innen sollen sich explizit mit Nachbargemeinden zusammenschließen. Generell sind aber einzelne Kommunen für alle Module antragsberechtigt. Sollten kommunale Zuständigkeiten im Rahmen einer Konzepterstellung durch den Landkreis mitbearbeitet werden, können die beteiligten Kommunen ebenso wie der Landkreis ein Anschlussvorhaben und eine ausgewählte Maßnahme beantragen, sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind. Empfohlen wird hier eine gute Abstimmung.
Auch zu den Rahmenbedingungen für das Klimaanpassungsmanagement kamen viele Fragen: Wann darf diese Stelle ausgeschrieben bzw. eingestellt werden? Welche Voraussetzungen soll so eine Person mitbringen bzw. was genau sind ihre Aufgaben? Und wie ist das Zusammenspiel mit der Förderung von Konzepten und Management über die Kommunalrichtlinie? Nicht alle Fragen können zum aktuellen Zeitpunkt beantwortet und manches muss im Einzelfall geprüft werden. Mittlerweile sind Merkblätter und Vorhabensbeschreibungen für die Antragstellung im Förderschwerpunkt A online verfügbar.
Weitere Informationen finden Sie auf der Programmwebsite der ZUG, ebenso wie die Möglichkeit sich zu registrieren, um direkt zum Förderfenster und Förderkonditionen informiert zu werden.