Am 1. Juli trat das erste bundesweite Klimaanpassungsgesetz (KAnG) in Kraft. Damit ist für Deutschland ein verbindlicher Rechtsrahmen für die Klimaanpassung des Bundes, der Länder und der Kommunen geschaffen. Verbindlich ist damit die Vorsorge gegen die Folgen der Klimakrise als staatliche Aufgabe im Bundesrecht verankert.
In Bremen werden Projekte zur Anpassung an Klimawandelfolgen, Risikoprävention und Katastrophenresilienz im Sinne der Anpassungsstrategie gefördert. Das Programm wird teilweise aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) ko-finanziert.
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) plant gemeinsam mit dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im neuen ExWoSt-Forschungsfeld „Urban Heat Labs“ circa neun Modellvorhaben durchzuführen.
Gesucht wird ein*e Fachreferent*in (m/w/d) für das Projekt "Beauftragte für Klimaanpassung in der Diakonie Bayern" in Teilzeit befristet bis 31.08.2026.