Neues Förderprogramm: Klimaanpassung.Kommunen.NRW
Das Land Nordrhein-Westfalen hat sein Förderprogramm zur Klimaanpassung erweitert und bietet Kommunen nun noch mehr Möglichkeiten, sich gegen die Folgen des Klimawandels zu wappnen. Mit „Klimaanpassung.Kommunen.NRW" werden Vorhaben an Gebäuden, Liegenschaften und im öffentlichen Raum unterstützt, die der Klimafolgenanpassung und Risikoprävention dienen.
Vielfältige Maßnahmen – von Hitzeschutz bis Schwammstadt
Gefördert werden unter anderem Vorhaben zum Schutz vor Überhitzung, Dürre und Trockenheit, Maßnahmen zur Schaffung von Verdunstungskühle sowie zur Wiederherstellung natürlicher Bodenaustausch-Prozesse. Besonders im Fokus steht das Schwammstadt-Prinzip, das Niederschlagswasser versickern, verdunsten, speichern, zurückhalten und schadfrei ableiten lässt. Auch der Schutz vor klimawandelbedingten Naturgefahren und Extremwetterereignissen wird unterstützt.
Neu: Zwei Förderverfahren für unterschiedliche Projektgrößen
Eine wichtige Neuerung ist die Aufteilung in zwei Verfahren: Verfahren 1 richtet sich an größere Vorhaben mit Gesamtausgaben ab 200.000 Euro (netto) und fördert investive Klimaanpassungsmaßnahmen wie Entsiegelung, Begrünung, Regenwasserspeicherung, Schwammstadt-Elemente, Retentions- und Verschattungsmaßnahmen sowie klimaangepasste Umgestaltungen. Verfahren 2 ermöglicht niedrigschwellige Klimaanpassungsmaßnahmen für Vorhaben unter 200.000 Euro (netto), darunter Gründächer, klimaangepasste Schul- und Kitagelände sowie Trinkwasserangebote.
Weitere Informationen zu Inhalten, Bewerbungsfristen und zur Antragstellung finden Sie auf der Programmwebseite unter der Rubrik „Wie funktioniert die Antragstellung?".