Herausforderung Klimaanpassung: Bundesumweltministerin Schulze schlägt Grundgesetz-Änderung vor
Die Anpassung an den Klimawandel soll als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern im Grundgesetz verankert werden. Das schlägt Bundesumweltministerin Svenja Schulze vor. Damit würde der Bund dauerhaft an den Kosten beteiligt, so Schulze. Gleichzeitig könnten Bund und Länder dann eine sichere und dauerhafte Finanzierungsgrundlage für diese wichtige Aufgabe bereitstellen. „Vorsorge und Klimaanpassung werden künftig eine staatliche Daueraufgabe sein“, sagte Schulze der Deutschen Presse-Agentur. Bisher sind Länder und Kommunen für die Finanzierung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels verantwortlich. Der Bund kann nur begrenzt und über Förderprogramme helfen.
Die Bundesministerin Svenja Schulze dazu auch im Interview mit Deutschlandfunk Kultur.