06.06.2025

Handout zum Berücksichtigungsgebot § 8 KAnG: Unterstützung für Kommunen

Handout zum Berücksichtigungsgebot § 8 KAnG: Unterstützung für Kommunen

Das Klimaanpassungsgesetz des Bundes (§ 8 KAnG), das am 1. Juli 2024 in Kraft trat, verpflichtet Kommunen und Träger öffentlicher Aufgaben ab 2025 dazu, Klimaanpassung fachübergreifend und integriert in ihre Planungen und Entscheidungen einzubeziehen. Zur Unterstützung dieser Aufgabe hat das Zentrum KlimaAnpassung (ZKA) ein Handout veröffentlicht, das sowohl praktische als auch strategische Hilfestellungen bietet.

Das Handout zum Berücksichtigungsgebot beantwortet zentrale Fragen zur Umsetzung der neuen gesetzlichen Anforderungen und stellt konkrete Werkzeuge bereit: 

  • Klarheit schaffen: Was bedeutet das Berücksichtigungsgebot, und wie wirkt es sich auf Entscheidungsprozesse aus?
  • Praxisorientiert handeln: Leitfäden, Checklisten und Beispiele aus Kommunen wie Rietberg, Solingen oder Offenbach zeigen, wie Klimaanpassung erfolgreich integriert werden kann.
  • Klimaanpassungs-Check: Tipps zur Kombination mit bestehenden Prüfungen für Klimaschutz und Nachhaltigkeit.

Ein besonderer Fokus liegt auf Erfahrungen aus Nordrhein-Westfalen (NRW), wo das Berücksichtigungsgebot bereits seit 2021 verpflichtend ist. Diese Vorreiterrolle bietet wertvolle Einblicke für andere Regionen Deutschlands.

Laden Sie das Handout jetzt herunter und erfahren Sie mehr darüber, wie Sie Klimaanpassung als integralen Bestandteil Ihrer kommunalen Planung verankern können.

Hier geht es zum Download

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