Stadt Bremen - Flächennutzungsplan: Entwicklungspotenziale zur Anpassung an den Klimawandel
In der Hansestadt Bremen wurde zum 4. Dezember 2014 der Flächennutzungsplan als formelles Planungsinstrument mit verwaltungsinterner Bindung für die gesamtstädtische Entwicklung neu aufgestellt. Beweggründe waren die angemessene Berücksichtigung aktueller Herausforderungen, wie etwa der demographische Wandel, sozio-ökonomische Veränderungsprozesse als auch die Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Beeinflusst wurde die verstärkte Berücksichtigung unter anderem durch die Novellierung des Baugesetzbuches im Jahre 2011. Seit diesem Zeitpunkt ist die Klimaanpassung ein Grundsatz der Bauleitplanung nach § 1 Abs. 5 S. 3 BauGB. Im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes wurden sogenannte Beipläne erstellt, die die vorbereitende Bauleitplanung durch planerisch relevante Sachverhalte ergänzen. Im Zuge dessen wurde der Beiplan Nr. 16 erarbeitet, der sich schwerpunktmäßig mit den Entwicklungspotenzialen zur Anpassung an den Klimawandel auseinandersetzt. Die Darstellungen des Beiplanes greifen sowohl Vorsorgebereiche für den oberflächigen Niederschlagsabfluss als auch für die Sicherung und Verbesserung des Stadtklimas auf.
Allgemeine Informationen
Ort/Einrichtung
Ziele und Aktivitäten
Im Zuge des Klimawandels kommt es zu einem Anstieg der Jahresmitteltemperaturen und einem vermehrten Auftreten von Extremwetterereignissen. Mit der „Klimaschutznovelle“ des Baugesetzbuches im Jahre 2011 ist die Klimaanpassung offiziell ein Grundsatz der Bauleitplanung und bei der Aufstellung, Änderung und Ergänzung von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen zu berücksichtigen. Im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes in der Hansestadt Bremen wurde der Beiplan „Entwicklungspotenziale zur Anpassung an den Klimawandel“ entsprechend ausgearbeitet. Mit dem Kartenwerk wird der verbindlichen Bauleitplanung eine Informations- und Entscheidungsgrundlage zur Berücksichtigung von Klimaanpassung an die Hand gegeben. Angestoßen wurde das integrierte Planwerk von der Klimaanpassungsstrategie Extreme Regenereignisse für Bremen (2012 – 2014) in Zusammenarbeit mit dem Senator für Umwelt, Bau und Verkehr.
Der Beiplan Nr. 16 „Entwicklungspotenziale zur Anpassung an den Klimawandel“ des Flächennutzungsplanes in Bremen greift die Themen Starkregen und Hitzebelastung auf. Dargestellt werden sowohl Vorsorgebereiche zum verbesserten Umgang mit oberflächigem Niederschlagsabfluss als auch für die Sicherung und Verbesserung des Stadtklimas. Die Vorsorgebereiche für Starkregen umfassen potenzielle Gebiete für die Wasserretention, multifunktionale Flächennutzungen und Ableitung von Niederschlagswasser. Außerdem werden Flächen zur Entsieglung, zum Objektschutz und zur Retention dargestellt. Die Vorsorgebereiche im Hinblick auf die Hitzebelastung beziehen hingegen bioklimatische Strukturen sowie die Sicherung der Kaltluftproduktion und -leitbahnen mit ein. Die Evidenzgrundlage für die Darstellungen sind die Stadtklimaanalyse von GEO-Net Umweltconsulting GmbH und die Niederschlagsabflussanalyse für das Stadtgebiet Bremen von dem Ingenieurbüro Dr. Pecher AG aus dem Jahre 2013.
Erkenntnisse
Mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes für die Hansestadt Bremen wurde durch die Erarbeitung des Beiplanes Nr. 16 „Entwicklungspotenziale Anpassung an den Klimawandel“ eine Entscheidungsgrundlage für die anschließende verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplanung) geschaffen. Bei zukünftigen städtischen Planungen können die Potenzialräume mit Bezug zu der stadtklimatischen Situation und dem Niederschlagsabflussgeschehen angemessen berücksichtigt werden. Der Beiplan ist ein gutes Beispiel für die Übersetzung von fachlichen Analysen in Planungsinstrumente der Stadtentwicklung. Es wird aufgezeigt, wie die Erkenntnisse einer Stadtklimaanalyse und Niederschlagsabflussanalyse in Flächennutzungspläne integriert werden können. Neben der Funktion für die räumliche Entwicklung des Stadtgebietes bietet der Beiplan eine Informationsgrundlage für interessierte Bürger*innen. Nichtsdestotrotz sind die Darstellungen als erste Hinweise zu klimawirksamen Flächen zu verstehen. Es resultieren keine direkten Handlungsgebote.